Der Erzeuger bezieht Erlöse aus verschiedenen Bereichen, unter anderem aus der Grundvergütung laut EEG oder der Flexprämie.
Mit dem EEG 2021 ist weiterhin eine Förderung der Flexibilisierung möglich. Die Flexibilitätsanforderungen schreiben vor, dass flexibilisierte Biogasanlagen an mindestens 1.000 Stunden im Jahr (4.000 Viertelstunden) mindestens 85 Prozent ihrer installierten Leistung abrufen müssen.
Der Erzeuger hat mehrere einzelne oder auch eine Kombination aus mehreren der folgenden Möglichkeiten zur Gasveredelung:
Der Erzeuger entscheidet, ob das Gas ins Gasnetz eingespeist wird, oder durch Direktvermarktung vertrieben wird, indem der Strom direkt an der Börse gehandelt wird.
Ein weiterer Nutzen für den Erzeuger ist die Wärmenutzung durch einen großen Pufferspeicher für die eigenen Wirtschaftsgebäude und weitere Verbraucher wie gesamte Wärmenetze für mehrere Haushalte.
Es besteht auch die Möglichkeit, den erzeugten Strom bedarfsgerecht in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen und somit die Hochpreise zu nutzen.
Erzeuger haben die Möglichkeit, Biomethan als Kraftstoff zu nutzen und so eine große Menge an CO2 im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen einzusparen. Durch den Einsatz von diesen kohlenstoffarmen Energiequellen wird eine Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen in die Atmosphäre erreicht.
Das CO2, das Erzeuger beim Kraftstoff einsparen, können Mineralölunternehmen in ihrer eigenen CO2-Bilanz gutschreiben, indem sie CO2-Zertifikate zukaufen.
Der Erzeuger wählt, ob er entweder Strom oder Kraftstoff oder eine Kombination aus beidem produzieren möchte (hybrides Kraftwerk).